auf der Grundlage des Vertrags zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart über den gemeinsamen Betrieb der Württembergischen Staatstheater Stuttgart vom 20. Dezember 1983.December 6th, 2013
FiledDecember 6th, 2013Die Finanzierungsvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zur Umsetzung der unter Abschnitt II aufgeführten Maßnahmen durch Stadt und Land.