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Abkommen zwischen
March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

in der Erwägung, dass in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e des Abkommens vom 10. März 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Repu- blik Südafrika über kulturelle Zusammenarbeit vorgesehen ist, dass die Vertragsparteien ge- eignete Maßnahmen treffen und einander dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe leisten, insbesondere bei der Zusammenarbeit im Bereich Kinematographie sowie Besuche von De- legationen und einzelnen Experten, die auf dem Gebiet der Kinematografie tätig sind,