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INOFFIZIELLE ÜBERSETZUNG – ENGLISCHE VERSION BLEIBT UNTER ALLEN UMSTÄNDEN VERBINDLICH
June 4th, 2020
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    June 4th, 2020

Dieser Datenverarbeitungsvertrag (DVV) stellt einen Teil der Vereinbarung bzw. weiteren schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung für den Erwerb von Pleos Diensten zwischen Pleo Technologies A/S ("Pleo”) und dem Kunden dar. Durch das Unterzeichnen der Vereinbarung tritt dieser DVV für den Kunden in seinem Auftrag in Kraft sowie auch, soweit dies gemäß geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften gefordert wird, im Namen und im Auftrag seiner zugehörigen Unternehmen. Der vorliegende DVV soll ab dem Datum in Kraft treten, an dem beide Parteien ihn unterzeichnet haben ("Datum des Inkrafttretens"). Sämtliche Begriffe dieses DVV in Großbuchstaben, die nicht gesondert definiert werden, haben die gleiche Bedeutung wie in der Vereinbarung dargelegt.