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Entgeltordnung
Entgeltordnung • March 16th, 2023

Die Sporthallen und Sportplätze (nachstehend Sportstätten genannt) sowie die Räumlich- keiten in den Schulen und die Schulhöfe (nachstehend Räume genannt) werden von der Stadt Lauenburg/Elbe zur Benutzung überlassen. Die Sportstätten und Räume können für sportliche sowie sonstige gemeinnützige, kulturelle oder jugendfördernde Zwecke genutzt werden, wenn die Veranstaltungen dem Charakter der Räume entsprechen und dadurch schulische und sonstige öffentliche Belange der Stadt nicht beeinträchtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.