GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNGFinanzierungsvereinbarung • September 6th, 2018
Contract Type FiledSeptember 6th, 2018Berlin, 7. September 2018 – Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf eine Finanzierungsverein- barung für die Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einfüh- rung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß § 291a Abs. 7a SGB V ab Oktober 2018 geeinigt. Es wurden Pauschalen festgelegt, die eine Ausstattung der Krankenhäuser mit Kartenterminals, Konnektoren und den notwendigen digitalen Zertifikaten abdecken. Ebenfalls über die Pauschalen abgedeckt sind die mit dem Anschluss an die TI einhergehen- den Anpassungen der Infrastrukturen, der Software und der Betriebskon- zepte. Dafür stellt die GKV über 400 Millionen Euro zur Verfügung. Eben- falls wurden Pauschalen für die jährlichen Betriebskosten festgelegt, die bei ca. 18 Millionen Euro liegen werden.