ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER FRAIKIN DEUTSCHLAND GMBHSeptember 29th, 2017
FiledSeptember 29th, 2017Die Fraikin Deutschland GmbH („Vermieter“) vermietet das/die im Mietvertrag und gegebenenfalls im dazugehörenden Fahrzeugdatenblatt (zusammen „Mietvertrag“) genannte Fahrzeug(e) ein- schließlich der vereinbarten Ausstattungs- und Zubehörteile („Fahrzeug“) an den Kunden gemäß den Bestimmungen des Mietvertrags und dieser Allgemeinen Mietbedingungen („Mietbedingungen“); bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Mietvertrags den Mietbedingungen vor. Ferner gehen individuelle Abreden zwischen dem Vermieter und dem Kunden diesen Mietbedingungen stets vor.