Common Contracts

1 similar null contracts

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER FRAIKIN DEUTSCHLAND GMBH
September 29th, 2017
  • Filed
    September 29th, 2017

Die Fraikin Deutschland GmbH („Vermieter“) vermietet das/die im Mietvertrag und gegebenenfalls im dazugehörenden Fahrzeugdatenblatt (zusammen „Mietvertrag“) genannte Fahrzeug(e) ein- schließlich der vereinbarten Ausstattungs- und Zubehörteile („Fahrzeug“) an den Kunden gemäß den Bestimmungen des Mietvertrags und dieser Allgemeinen Mietbedingungen („Mietbedingungen“); bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Mietvertrags den Mietbedingungen vor. Ferner gehen individuelle Abreden zwischen dem Vermieter und dem Kunden diesen Mietbedingungen stets vor.