Common Contracts

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AUFSÄTZE
August 16th, 2017
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    August 16th, 2017

Hervorzuheben ist der neue § 309 Nr. 15 BGB. Danach ist in AGB und Verbraucherverträgen eine Bestimmung unwirksam, nach der der Verwender bei einem Werkvertrag vom anderen Vertragsteil Abschlagszahlungen verlangen kann, die wesent- lich höher sind als die nach § 632a Abs. 1 BGB und § 650m Abs. 1 BGB zu leistenden Abschlagszahlungen. Die Regelung unterstreicht das Vorleistungsverbot. Sie gilt im Hinblick auf