Architektur und Verwaltungen AGMarch 30th, 2015
FiledMarch 30th, 2015Zur Förderung eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter vereinbaren die Vertragsparteien nachstehende Bedingungen. Der Einfachheit halber wird in diesem Vertrag auf die weiblichen Formen 'Mieterin, Vermieterin' etc. verzichtet und stattdessen 'Mieter, Vermieter' etc. als Oberbegriff verwendet.