Common Contracts

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Architektur und Verwaltungen AG
March 30th, 2015
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    March 30th, 2015

Zur Förderung eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter vereinbaren die Vertragsparteien nachstehende Bedingungen. Der Einfachheit halber wird in diesem Vertrag auf die weiblichen Formen 'Mieterin, Vermieterin' etc. verzichtet und stattdessen 'Mieter, Vermieter' etc. als Oberbegriff verwendet.