Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag StromDecember 5th, 2018
FiledDecember 5th, 2018Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, haben die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten zur Herstellung und Änderung sowie Aufrechterhaltung des weiteren Betriebs des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und den Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. Diese Zustimmungser- klärung ist erforderlich, um bei einem Auseinanderfallen in der Person des Anschlussnehmers und des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten dem Netzbetreiber die Ausübung seiner Rechte und Pflichten, insbesondere bei der Herstellung, Änderung und Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes des Netzanschlusses auch gegenüber dem Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten zu ermöglichen. Mit der Zustimmungserklärung wird der Grundstücks- eigentümer bzw. der Erbbauberechtigte nicht Schuldner der aus dem Netzanschlussverhältnis resultierenden Kosten.
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag StromDecember 5th, 2018
FiledDecember 5th, 2018Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss), den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität durch den Anschlussnehmer (im Folgenden als Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer bezeichnet) sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss und die Anschlussnutzung.
ContractDecember 5th, 2018
FiledDecember 5th, 2018Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage