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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Patienten und Patientinnen der
September 17th, 2018
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    September 17th, 2018

die aufgrund Patientenwunsches tätig werden (insbesondere eine Entbindung vornehmen, begleiten, vor- und/oder nachbereiten), als auch zum anderen für Hebammen, die zwar in einem Angestelltenverhältnis zur Krankenanstalt stehen, jedoch im konkreten Fall aufgrund Patientenwunsches tätig werden. Festgehalten wird, dass in beiden der vorgenannten Fälle die Hebamme als Beleghebamme und nicht als Angestellte der Krankenanstalt tätig wird und die Krankenanstalt nicht für deren Verhalten als auch für das Verhalten eines durch diese beigezogenen Dritten haftet. Selbiges gilt im Übrigen für die Beiziehung eines Dritten durch den Belegarzt. Der Behandlungsvertrag umfasst neben der ärztlichen Behandlung und Betreuung insbesondere auch die notwendige Aufklärung und deren Dokumentation durch den Arzt, die Einwilligung der Patienten zur vorgeschlagenen Heilbehandlung und die Honorarvereinbarung für die Leistung des (haupt-)behandelnden Arztes, seiner nachgeordneten Ärzte, Konsiliarärzte und sonstig