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Informationen zur Betreuungsvereinbarung
November 6th, 2019
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    November 6th, 2019

Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand an einer Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist die schriftliche Vereinbarung über die Betreuung der Promotion. Durch eine Betreuungsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuerinnen/Betreuern inhaltlich und zeitlich für beide Seiten transparent gestaltet werden. Betreuen kann eine Promotion: