Berliner Rahmenvertrag gemäß § 80 Absatz 1 SGB XII für Leistungen und Hilfen in Einrichtungen einschließlichDecember 16th, 2020
FiledDecember 16th, 2020Ziel dieses Rahmenvertrages ist die Sicherstellung wirksamer, bedarfsgerechter und wirtschaftlicher Leistungserbringung der Sozialhilfe, die die Leistungsberechtigten soweit wie möglich zur Selbsthilfe befähigt, ihnen bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hilft, ihnen die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht.