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Verband Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Salzwedel
March 21st, 2005
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    March 21st, 2005

Die Allgemeinen Bedingungen, zu denen der Verband Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Salzwedel seine Kunden an die öffentliche Wasserversorgung an- schließt und sie mit Wasser versorgt, sind in den §§ 2 bis 34 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) vom 20. Juni 1980 (BGBl I, S. 684) geregelt. Diese Bestimmungen sind nachstehend wiedergegeben und Bestandteil des privatrechtlichen Versorgungsvertrages.