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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN FÜR PRODUKTIONSMATERIAL VON VOLKSWAGEN DE MÉXICO, S.A. DE C.V.
April 27th, 2021
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    April 27th, 2021

VOLKSWAGEN DE MEXICO, S.A. DE C.V. (im folgenden VOLKSWAGEN genannt) und DER LIEFERANT (im folgenden LIEFERANT genannt) kommen überein, dass die nachfolgend aufgeführten Vertragsbestimmungen für die Geschäftsoperation(en) gelten,21 die zwischen besagten Vertragspartnern auf elektronischem Wege (und andernfalls durch mit den betroffenen Bereichen beider Vertragspartner schriftlich vereinbarte physische Unterlagen) vereinbart wurde(n), es sei denn, dass diese Vertragsbestimmungen den von den Vertragspartnern getroffenen und im elektronischen oder schriftlich verfassten Dokument (im folgenden “KAUFAUFTRAG” genannt) enthaltenen Vereinbarungen widersprechen, und/oder dem, was die Vertragspartner in sonstigen miteinander geschlossenen Verträgen und/oder spezifischen Unterlagen, die mit dem KAUFAUFTRAG und/oder besagtem Vertrag/ besagten Verträgen im Zusammenhang stehen, vereinbart haben.