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Vereinbarung zwischen dem WDR und den Gewerkschaften DJV und Ver.di über die testweise Einführung von Honoraren für Mehrfachbeauftragungen
January 9th, 2020
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    January 9th, 2020

Der WDR bewertet den Ausbau crossmedialer Arbeitsweisen als eine wichtige strategische Aufgabe. Hierzu gehört auch die Einführung neuer Honorierungsmodelle im crossmedialen Umfeld. Es lassen sich hierdurch vor allem in den Fachredaktionen zusätzliche Synergien in unterschiedlichen Ausprägungen generieren, wenn journalistische Leistungen von vorn- herein bei dem/der selben Autor*in mehrfach beauftragt werden. Bei einer derartigen Mehr- fachbeauftragung sind Abschläge bei der Honorierung möglich, die der gegenwärtige all- gemeine Honorarrahmen des WDR nicht vorsieht. Für die freien Mitarbeiter*innen ist eine Mehrfachbeauftragung finanziell ebenfalls attraktiv, weil über eine mehrfache Realisierung des gleichen Themas höhere Honorareinkünfte erzielt werden können. Zugleich steigt für die Programmbereiche der Anreiz, ein Thema bei der/dem derselben Autor*in mehrfach zu beauftragen. Auf diese Weise können zukünftig parallele Beauftragungen unterschiedlicher Personen vermieden werden.