ContractVergütungssystem Für Die Mitglieder Des Vorstands • May 31st, 2022
Contract Type FiledMay 31st, 2022Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG, der durch das ARUG II eingeführt wurde, beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre.