Zusatzbedingungen für die Minderertrag-Versicherung EE8004.13March 27th, 2013
FiledMarch 27th, 2013Versichert sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. Mindererträge), wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.