PräambelOctober 27th, 2020FiledOctober 27th, 2020Die Vertragsparteien haben einen Vertrag zur Erbringung bzw. dem Abruf von Leistungen abgeschlossen. Dieser Vertrag wird nachfolgend als „Hauptvertrag“ bezeichnet.
Die Vertragsparteien haben einen Vertrag zur Erbringung bzw. dem Abruf von Leistungen abgeschlossen. Dieser Vertrag wird nachfolgend als „Hauptvertrag“ bezeichnet.