ContractMay 29th, 2007
FiledMay 29th, 2007[1] Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Ge- brauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zu- stand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesen Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.