Common Contracts

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Geltungsbereich
December 13th, 2018
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    December 13th, 2018

Die besonderen Vertragsbedingungen gelten für alle im Leasingschein aufgeführten Teilleistungen, „Leistungspake- te“ genannt, die zwischen dem Leasingnehmer („LN“) und der Kazenmaier Fleetservice GmbH („LG“) im Leasing- rahmenvertrag vereinbart werden. Sie gelten zusätzlich zum abgeschlossenen Leasingrahmenvertrag. Mit der Ver- einbarung eines Leistungspakets verpflichtet sich der LG, gegen Entgelt bestimmte Aufwendungen nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen zu übernehmen, die ansonsten der LN im Rahmen seiner Verpflichtungen aus dem Leasingrahmenvertrag zu übernehmen hätte. Die Leistungen selbst werden von den Leistungserbringern in Form von Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen oder Lieferverträgen gegenüber dem LG erbracht. Der LN erhält bei der Auslieferung des Fahrrads eine Broschüre mit dem Titel „Hinweise für Dienstradfahrer“. Die dort beschriebenen Verfahren und Vorschriften sind einzuhalten. Sie sind Bestandteil dieser Vertragsbedingungen.