VerwaltervertragOctober 11th, 2011
FiledOctober 11th, 2011Die WE überträgt dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des oben bezeichneten Objektes notwendig sind. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen der WE zu vertreten und die gemäß Leistungskatalog (Anlage 1) aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.