Leitfaden für BerufungsverhandlungenJuly 18th, 2017
FiledJuly 18th, 2017Gemäß § 18 Abs. 13 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) werden Berufungsverhandlungen von der Senatorin oder dem Senator für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz (SWGV) und der Universität gemeinschaftlich geführt. Die Entscheidung über Berufungsbezüge und die Ausstattung der Professur trifft die Universität.