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Vertraulichkeitsvereinbarung
November 3rd, 2017
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    November 3rd, 2017

Die Gemeinde führt ein Auswahlverfahren nach § 46 Abs. 3 EnWG durch. Sie wird interessierten Energieversorgungsunternehmen diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung stellen, die bei ihr vorhanden und für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages erforderlich sind. Zum Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen des bisherigen Konzessionärs wird diese Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen: