Grundstücks- und GebäudenutzungsvertragApril 1st, 2022
FiledApril 1st, 2022Die Stadtwerke Münster GmbH (nachfolgend SWMS genannt) möchte den Bewohnern* bzw. Gewerbetreibenden in dem unten aufgeführten Gebäude die anbieter- neutrale Schaltung eines Internet-, Telefonie- und TV-Anschlusses über eine neue und moderne Glasfaserinfrastruktur ermöglichen. Um diesen Anschluss zu realisieren, benötigen die SWMS die Zustimmung des alleinigen Hauseigentümers oder eines rechtsgeschäftlichen Vertreters (nachfolgend berechtigter Vertreter genannt, z. B. Hausverwaltung).