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STROMLIEFERUNGSVERTRAG ZUM SONDERABKOMMEN EF-NSG
January 12th, 2016
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    January 12th, 2016

Der Kunde beauftragt die Stadtwerke mit der Lieferung seines gesamten Bedarfs an elektrischer Energie in Form von Drehstrom mit einer Nennspannung von 400 V oder Wechselstrom mit einer Nennspannung von 230 V, beides mit einer Nennfrequenz von etwa 50 Hertz in Niederspannung nach DIN IEC 38, EN 50160 gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages an die oben genannte Abnahmestelle. Die bereitge- stellte Leistung richtet sich bei gewerblich genutzten Anlagen nach der vor der Messeinrichtung einge- bauten Absicherung. Die Anschlussanlage der Stadtwerke endet an den Ausgangsklemmen der Hausan- schlusssicherung. Der Endpunkt der Anschlussanlage ist die Übergabestelle.