EinlagerungsvertragFebruary 6th, 2013
FiledFebruary 6th, 2013Der Vertragspartner ist durch den Vermittler mit dem „Identifizierungsnachweis“ zu legitimieren. Der Vertragspartner kann bevollmächtigte Personen benennen. Diese sind in der Anlage „Vollmachten“ einzutragen und mit der Anlage „Identifizierungsnachweis“ zu legitimieren. Er erklärt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen incl. Widerrufsbelehrung sowie die Spezialbedingungen zum Einlagerungsvertrag erhalten, gelesen und verstanden hat und dem Inhalt zustimmt.