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Benutzungsordnung • October 6th, 2015

Die Mehrzweckhalle (Ulmenhalle) steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde OberOlm. Soweit sie nicht für eigene Zwecke der Ortsgemeinde Ober-Olm benötigt wird, steht sie nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung und im Rahmen des Benutzerplans für den Übungs- und Wettkampfbetrieb sowie für Veranstaltungen der Grundschule Ober-Olm, Sportorganisationen, kulturtragenden Vereine und sonstigen Vereinigungen, sowie weiteren Interessenten zur Verfügung. Sie kann für Veranstaltungen und Feiern öffentlicher und privater Art angemietet werden. Ein Rechtsanspruch gegenüber der Ortsgemeinde Ober-Olm auf Vermietung besteht nicht.