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Auftragsverarbeitungsvereinbarung
March 18th, 2019
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    March 18th, 2019

Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO, die sich aus der im Vertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auf- tragsverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auf- tragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten (»Daten«) des Auftraggebers verarbeiten.