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Vereinbarung
November 4th, 2019
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    November 4th, 2019

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende vom 22.03.2019 wurden die Verantwortlichkeiten der Transplantationsbeauftragten1 (im Folgenden TxB) sowie die Freistellung der TxB und deren Finanzierung mit Wirkung zum 01.04.2019 neu geregelt. Mit der Neuregelung soll sowohl die Finanzierung der Entnahmekrankenhäuser verbessert als auch die Umsetzung der Verpflichtungen der Entnahmekrankenhäuser und der Aufgaben der TxB sichergestellt werden. Um dies zu erreichen, erhalten die Entnahmekrankenhäuser einen Aufwandsersatz, der mit Mindestanforderungen zur Freistellung der TxB und einem Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung verknüpft ist. Unabhängig von den neuen Mindestanforderungen sind TxB wie bisher so weit freizustellen, wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben und zu ihrer Teilnahme an fachspezifischer Fort- und Weiterbildung erforderlich ist. In der folgenden Vereinbaru