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February 5th, 2019
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    February 5th, 2019

Unterzieht sich ein Patient als Selbstzahler einer Adipositas-chirurgischen Operation, hat er hierfür eine Fallpauschale (DRG) sowie etwaige Zuschläge zu entrichten. Diese richten sich nach den Regeln des Fallpauschalengesetzes (FPV) in Verbindung mit dem Krankenhausentgeltgesetz und sind abhängig vom jeweils durchgeführten Adipositas- chirurgischen Verfahren. Im Regelfall hat der Selbstzahler die Fallpauschale K04A oder K04B "Große Eingriffe bei Adipositas mit / ohne komplexen Eingriff" zu entrichten.