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Vertrag nach § 133 Abs. 1 SGB V
Vertrag Nach § 133 Abs. 1 SGB V • February 4th, 2022

Die ordnungsgemäße und schonende Beförderung kranker Menschen ist eine verantwor- tungsvolle Aufgabe, die von entsprechend qualifizierten Leistungserbringern durchzuführen ist und entsprechendes Engagement und Einsatzbereitschaft von den die Beförderung durchführenden Personen voraussetzt. Es gilt der Grundsatz vertrauensvoller Zusammenar- beit. Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer gewissenhaften Umsetzung dieses Ver- trages. Sofern sich Unstimmigkeiten in der Auslegung dieses Vertrages ergeben, bemühen sich die Vertragspartner, diese gemeinsam zu klären.