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November 21st, 2018
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Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung bzw. Reisebestätigung für jeden Versicherungsvertrag doku- mentiert. Sie enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Die Versicherungsteuer für Sachversicherungen beträgt 19 %. Die Reisekranken-Versicherung ist grundsätzlich gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherungsteuerfrei; als Bestandteil im Paket jedoch nur dann, wenn der Prämi- enanteil entsprechend ausgewiesen wird. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen.