Anlage 1.2 LeistungsbeschreibungDecember 14th, 2017
FiledDecember 14th, 2017In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Leistungen der freiberuflich tätigen Hebammen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Positionsnummern inhaltlich beschrieben. Die Leistungsbe- schreibung beinhaltet mögliche Leistungen, auch wenn diese nicht alle für jede einzelne Versicherte notwendig sind. Die Notwendigkeit von Art und Umfang der nachfolgend beschriebenen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Bedarf der Versicherten. Das heißt für die in der Spalte "Leistungsbe- schreibung" aufgelisteten Leistungen gilt: Die operationalisierten Leistungen müssen nicht der Reihe nach und auch nicht in Gänze jedes Mal erbracht werden. Insbesondere im Wochenbett ist eine aufsuchende Betreuung anzustreben.
Anlage 1.2 LeistungsbeschreibungJuly 17th, 2017
FiledJuly 17th, 2017In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Leistungen der freiberuflich tätigen Hebammen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Positionsnummern inhaltlich beschrieben.1 Die Leistungsbe- schreibung beinhaltet mögliche Leistungen, auch wenn diese nicht alle für jede einzelne Versicherte notwendig sind. Die Notwendigkeit von Art und Umfang der nachfolgend beschriebenen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Bedarf der Versicherten. Das heißt für die in der Spalte "Leistungsbe- schreibung" aufgelisteten Leistungen gilt: Die operationalisierten Leistungen müssen nicht der Reihe nach und auch nicht in Gänze jedes Mal erbracht werden. Insbesondere im Wochenbett ist eine aufsuchende Betreuung anzustreben.
Anlage 1.2 LeistungsbeschreibungNovember 24th, 2015
FiledNovember 24th, 2015In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Leistungen der freiberuflich tätigen Hebammen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Positionsnummern inhaltlich beschrieben.1 Die Leistungsbe- schreibung beinhaltet mögliche Leistungen, auch wenn diese nicht alle für jede einzelne Versicherte notwendig sind. Die Notwendigkeit von Art und Umfang der nachfolgend beschriebenen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Bedarf der Versicherten. Das heißt, für die in der Spalte "Leistungsbe- schreibung" aufgelisteten Leistungen gilt: Die operationalisierten Leistungen müssen nicht der Reihe nach und auch nicht in Gänze jedes Mal erbracht werden. Insbesondere im Wochenbett ist eine aufsuchende Betreuung anzustreben.