GESAMTVERTRAGMay 8th, 2017
FiledMay 8th, 2017Die UrhG-Novelle 2003 ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten. Danach dürfen gemäß § 59c UrhG die in § 45 Abs 1 UrhG aufgezählten Werknutzungen zur Verfolgung kommerzieller Zwecke dann erfolgen, wenn zuvor die erforderlichen Rechte von der zuständigen Verwertungsgesellschaft erworben worden sind. Insofern war ein neuer Gesamtvertrag zu schließen.