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Abonnementvertrag für Software und Dienstleistungen
Abonnementvertrag Für Software Und Dienstleistungen • October 5th, 2021

Der vorliegende Abonnementvertrag („Vertrag“) für Software und Dienstleistungen wird von und zwischen HILTI Deutschlang AG, Hiltistraße 2, 86916 Kaufering, Deutschland („Dienstleister“) Ihnen („Kunde“) geschlossen und wird wirksam (i) zum Zeitpunkt der elektronischen Annahme des Bestellformulars durch den Kunden, oder (ii) bei Unterzeichnung des Bestellformulars durch beide Vertragsparteien oder elektronische Unterzeichnung durch die Vertragsparteien über DocuSign (nachstehend jeweils als „Vertragsbeginn“ bezeichnet); in jedem Fall enthält das Bestellformular die Geschäftsbedingungen des vorliegenden Vertrags, einschließlich durch Bezugnahme auf Anlage 1 (Servicelevelvereinbarung) und Anlage 2 (Auftragsverarbeitungsvertrag). Der Dienstleister und der Kunde werden gemeinsam auch als „Vertragsparteien“ oder einzeln als „Vertragspartei“ bezeichnet. Der Dienstleister beabsichtigt, dem Kunden das Recht zur Nutzung der Software mittels Abonnements zu gewähren und der Kunde beabsichtigt, dies

Abonnementvertrag für Software und Dienstleistungen
Abonnementvertrag Für Software Und Dienstleistungen • June 16th, 2021

Der vorliegende Abonnementvertrag („Vertrag“) für Software und Dienstleistungen wird von und zwischen Hilti Austria GmbH, Altmannsdorfer Straße 165, 1230 Wien („Dienstleister“) Ihnen („Kunde“) geschlossen und wird wirksam (i) zum Zeitpunkt der elektronischen Annahme des Bestellformulars durch den Kunden, oder (ii) bei Unterzeichnung des Bestellformulars durch beide Vertragsparteien oder elektronische Unterzeichnung durch die Vertragsparteien über DocuSign (nachstehend jeweils als „Vertragsbeginn“ bezeichnet); in jedem Fall enthält das Bestellformular die Geschäftsbedingungen des vorliegenden Vertrags, einschließlich durch Bezugnahme auf Anlage 1 (Servicelevelvereinbarung) und Anlage 2 (Auftragsverarbeitungsvertrag). Der Dienstleister und der Kunde werden gemeinsam auch als „Vertragsparteien“ oder einzeln als „Vertragspartei“ bezeichnet. Der Dienstleister beabsichtigt, dem Kunden das Recht zur Nutzung der Software mittels Abonnements zu gewähren und der Kunde beabsichtigt, diese Softwar