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GEMEINSAME VERGÜTUNGS REGELN
June 29th, 2021
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    June 29th, 2021

Ziel der Parteien ist es, in diesen Gemeinsamen Vergütungsregeln (nachstehend auch „GVR“ genannt) gemäß § 36 UrhG i.V.m. § 32 UrhG angemessene Vergütungen für Synchronbuchautor:innen und Synchronregisseur:innen (nachstehend auch „Berechtigte“ genannt) gegenüber Synchronproduzent:innen (nachstehend auch „Produzentinnen“ genannt) für fremdsprachige audiovisuelle Produktionen jeglicher Art festzulegen. Die Parteien streben mit diesen Vergütungsregeln zugleich einen Mindeststandard für die gesamte Filmsynchronisationsbranche in Deutschland an.