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Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seilspulen
September 1st, 2022
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    September 1st, 2022

Spulen im Sinne dieser Bedingungen sind die in Anlage 1.1 aufgeführten genormten Kabel- und Seil-Mietspulen mit einem Flansch-Durchmesser ab 700 mm sowie die in Anlage 1.2 aufgeführten genormten KTG Kunststoffspulen mit einem Flansch-Durchmesser bis 600 mm, die durch Aufdruck als von KTG gelieferte Spulen gekennzeichnet sind. Stützmaterialien und Spulenverschalungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.