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Allgemeine Bedingungen für eine fondsgebundene Rentenversicherung der Basisversorgung (im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG)
February 29th, 2008
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    February 29th, 2008

Zur besseren Lesbarkeit erfolgen Personenbezeichnungen grundsätzlich in der Einzahl, auch wenn mehr als eine Person angesprochen sein könnte. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer.