DERFebruary 14th, 2005
FiledFebruary 14th, 2005Zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung sind die Bundesministerien und die ihnen unterstell- ten Ämter berufen. Die Aufteilung der Kompetenzen auf die Bundesministerien ist im Bundesministerien- gesetz geregelt, das auch die Aufbauorganisation und die Grundsätze der Geschäftsordnung in den Ministerien beinhaltet.