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STATUTEN der
March 11th, 2005
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    March 11th, 2005

Die Gemeinschaft der am ehemaligen Gemeindegut Nenzing nutzungsberechtigten Personen, die sich diese Satzung gibt, führt den Namen "Agrargemeinschaft Nenzing". Sie umfaßt die Nutzungsberechtigten von Nenzing-Dorf, der Parzellen in Mittelberg und der Parzelle Gurtis und ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des § 32 Flurverfassungsgesetz, LGBl.Nr. 2/1979, und hat ihren Sitz in Nenzing.