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Abrechnungsvoraussetzung‌
May 5th, 2015
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    May 5th, 2015

Sie müssen in der ASV-Datei des Erweiterten Lan- desausschusses eingetragen sein und der Abteilung Arztkontokorrent der KV Nordrhein schriftlich eine Bankverbindung mitteilen. Eine Abrechnungsverein- barung ist in Planung. Das Abrechnungs-Institutions- kennzeichen der KV-Nordrhein lautet: 204 209 247. Die neunstellige Nummer ist ein eindeutiges Merk- mal für die Abrechnung und wird im Zahlungsverkehr angegeben. Vertragsärzte, die ihre ASV-Leistungen über die KV Nordrhein abrechnen, benötigen das oben angegebene Institutionskennzeichen (IK).