VereinbarungNachweis Zur Einhaltung Von Pflegepersonaluntergrenzen • November 11th, 2019
Contract Type FiledNovember 11th, 2019Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Erkran- kungen vom 17.07.2017 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft (Vertragsparteien) erstmals damit beauftragt, im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung, mit Wirkung für die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG die Vereinbarung über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen zu vereinbaren. Infolge der Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen hat er mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vom 09.08.2019 die Vertragsparteien beauftragt, im Be- nehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung, mit Wirkung für die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG die Vereinbarung über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonalunter- grenzen vom 28.11.2018, jährlich bis zum 01.11., erstmals für das Jahr 2020 zum 01.11.2019, fortzuschreiben. Die PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2020 ergänzt die Verordnung