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Vertrag
April 27th, 2018
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    April 27th, 2018

Die USK bieten den Einsatz von sog. Halbunterflursammelstellen – in denen Abfallbehälter verschiedener Größen platzsparend teils im Boden versenkt werden – als weiteren Service im Entsorgungsbereich Rest-, Papier- und Bioabfall an. Die Möglichkeit der Nutzung von Halbunterflursammelstellen richtet sich als Angebot an Grundstückseigentümer, Wohnungs- gesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei halbunterflurigen Standplät- zen werden Unterflurbehälter in der Größe von 2 und 3 m³ angeboten. Diese Vereinbarung ändert nicht die gesetzlichen Vorgaben zur öffentlichen Abfallentsorgung von Grundstücken. Die Abfallentsorgungskosten werden weiterhin nach der Abfallgebührensatzung durch Ge- bührenbescheid festgesetzt. Als Nutzer der Halbunterflursammelstelle gelten Mieter und Ei- gentümer. Die Halbunterflurbehälter (s. Anlage 2) stehen im Eigentum der USK. Eine Hal- bunterflursammelstelle kann nur dort errichtet werden, wo die Anforderungen an die Stand- platzqualität und die Untergr