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May 28th, 2021
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    May 28th, 2021

Diese Vereinbarung konkretisiert die gesetzlichen Rechte und Pflichten, die sich für die Ver- tragsparteien aus dem anwendbaren Datenschutzrecht und insbesondere aus dem Bundes- datenschutzgesetz, aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679, nachfolgend auch „DSGVO“) sowie der nationalen Datenschutzgesetze ergeben, sofern und soweit der Auf- tragnehmer für den Auftraggeber personenbezogene Daten verarbeitet. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Mitar- beiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte mit personenbezo- genen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können. Als solche Tätigkeiten kommen insbesondere ein Direkt- oder Remotezugriff auf das IT-System des Auftraggebers, der Um- gang mit einem Echtdaten enthaltenden Dump / Backup-Datei – vor allem im Zusammenhang mit Support- und Consultinganfragen – in Betracht, soweit auf dem IT-System oder in den Echt- daten personenbezo