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Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der Roth Gerüste AG
November 21st, 2022
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    November 21st, 2022

Die nachstehenden AEB gelten für alle Geschäfte der Roth Gerüste AG mit ihren Lieferanten (von Waren, Dienst- leistungen etc.), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Roth Gerüste AG wird nachstehend generell als ‘Roth’ bezeichnet. Diese AEB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen AEB abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennt Roth nur insoweit an, als er ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AEB gelten auch dann, wenn Roth in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AEB abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annimmt.