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Gemeinsame Erklärung und Vereinbarung des Landes Berlin, vertreten durch die Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport,
Hortverlagerungsübergangsvereinbarung • May 11th, 2004

Die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Angebots an Ta- gesbetreuung unter Berücksichtigung der Vorgaben der §§ 22 ff des Achten Buches Sozi- algesetzbuch (SGB VIII) ist ein gemeinsames Anliegen des Landes Berlin, der LIGA und des DaKS. Der im Land Berlin erreichte Grad der bedarfsgerechten Versorgung von Schulkindern soll durch eine Zusammenführung mit den schulischen Angeboten erhalten und konzeptionell weiterentwickelt werden.