Arbeitsvertrag für FilialapothekenleiterMarch 21st, 2011
FiledMarch 21st, 2011Er wird den Filialleiter gem. § 2 Abs. 5 Nr. 2 Apothekengesetz als Verantwortlichen für die Filialapotheke benennen. Dazu vereinbaren die Vertragschließenden den folgenden Arbeitsvertrag: