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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Hoselmann Stahl GmbH Stand: 01.08.2019
October 7th, 2020
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    October 7th, 2020

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend "Einkaufsbedingungen") gelten für alle unsere Geschäfts- beziehungen mit unseren Lieferanten und Zulieferern (im Folgenden einheitlich als "Lieferanten" bezeichnet). Un- sere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten. Sie gelten jedoch nur, wenn der Lieferant Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich der Geltung zu. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten eine Lieferung vorbehaltlos annehmen.