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Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH • July 8th, 2020

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.05.2020 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der KKH mit Bade- und Duschhilfen (PG 04), Elektrostimula- tionsgeräte (PG 09), Gehhilfen (PG 10), Inhalations- und Atemtherapiegeräte (PG 14), Mess- geräte für Körperzustände/-funktionen (PG 21) und Toilettenhilfen (PG 33) geschlossen. Die- sem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Bedingungen beitre- ten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.