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VERGÜTUNG DES VORSTANDS
March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

Der STI im Vergütungssystem 2020 und 2017 unterscheidet sich für das Geschäftsjahr 2022 lediglich hinsichtlich der Zielerreichungs- kurven der finanziellen Leistungskriterien sowie der potenziellen maximalen Auszahlungshöhe. Der Aufsichtsrat hat neben finanziel- len Leistungskriterien auch nicht finanzielle Leistungskriterien implementiert, die über einen kriterienbasierten Anpassungsfaktor (Modifier) bei der Ermittlung der Auszahlung Berücksichtigung finden.